Es gibt diesen Moment nach dem Berufsleben, da liegt auf einmal eine sechsstellige Summe auf dem Konto – und mit ihr die Frage, ob man sich über die Einzahlung freuen oder besser doch die monatliche Rente wählen soll. Viele Versicherte stehen genau vor diesem Schritt und unterschätzen, dass die Entscheidung weniger mit dem Bauch als mit dem Steuerrecht zu tun hat. Die entscheidende Zahl vorab: Bei einer Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse kann der Steuerzugriff deutlich höher ausfallen, als die Werbung der Anbieter vermuten lässt – das Finanzgericht Münster hat die sogenannte Fünftelregelung für diesen Fall 2023 verworfen, wie die Beck’sche Fachzeitschrift BC (Steuerrecht) berichtet. Der folgende Ratgeber zeigt, was das für Steuerzahler konkret bedeutet, wann sich die Einmalzahlung lohnt und wie die Rechnung für den eigenen Fall aufgeht.

[…] Pensionskasse Rundfunk

  • Einzahlung: keine Steuerermäßigung (FG Münster, 2023)

Die monatliche Rente wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert – das ist der fiktive Zinsanteil, der auf die Beitragsrenten entfällt. Bei einer Auszahlung mit 65 Jahren sind das laut […] Anders sieht es bei der Einmalzahlung aus. […] Genau an diesem Punkt scheitern viele an einer bösen Überraschung, denn die Fünftelregelung, die bei Abfindungen oder Entschädigungen den Steuersatz abfedert, greift bei Pensionskassen nicht ohne Weiteres.

Fazit: Versicherte, die eine Einmalzahlung aus der Pensionskasse planen, müssen mit einem deutlich höheren Steuersatz rechnen als bei einer Rentenzahlung – das Finanzgericht Münster hat die […]

Wie das Finanzgericht Münster die Fünftelregelung gekippt hat